Die Betreuungsleistungen gemäß §90 (ab dem 18. Lebensjahr) umfassen:
Unterstützung und Beratung im alltäglichen Leben durch Hausbesuche und Einzelgespräche
Training lebenspraktischer Dinge, wie die Planung und Durchführung von Einkäufen und Tätigkeiten im Haushalt
Gemeinsames Erarbeiten von Lösungen und Strategien zur Bewältigung psychischer Krisen
Förderung sozialer Kompetenzen bei Behördenangelegenheiten, Arztbesuchen und der Teilhabe am täglichen Leben
Rückfallprophylaxe
Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten
Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
Förderung von Beschäftigungs- und Freizeitaktivitäten
Im Rahmen des §§ 67 ff SGB XII (ab dem 21. Lebensjahr) bieten wir:
Regelmäßige und verabredete Hausbesuche bei den Klienten
Begleitung und Unterstützung beim Wechsel in die neue Wohn- und Lebensform /bei Einzug und Umzug in eine neue Wohnung / bei Kontaktaufnahme mit Vermietern und ähnlichen Instanzen.
Bei Bedarf gemeinsame Gespräche mit unseren Klienten und ihrem sozialen Umfeld, mit dem Ziel, soziale Beziehungen zu Familie und Freunden tragfähig zu stärken und auszubauen
Vernetzung der Klienten mit anderen Personen, durch die Umsetzung von Sport- und Freizeitaktivitäten
Sensibilisierung für die eigenen Bedürfnisse und Interessen
soziales Kompetenztraining durch Förderung von konfliktvermeidendem Sozialverhalten im persönlichen Umfeld
Hilfe bei der Suche und dem Erhalt eines Arbeitsplatzes
Begleitung und Beratung bei behördlichen und administrativen Angelegenheiten oder Arztbesuchen
Training zur Selbstversorgung und Haushaltsführung
Beratung beim Umgang mit Geld und der Planung von Ausgaben / bei Verschuldung / Überschuldung